Baugenehmigung für Garagen

Verfasser
Torsten Eigmann
21.01.2020

Sie haben sich für eine Garage entschieden und haben schon konkrete Vorstellungen, was die Größe und die Ausstattung angeht? Dann gilt es als nächstes zu klären, ob die Errichtung Ihrer Einzel-, Doppel-, Großraum- oder Reihengarage genehmigungspflichtig ist und welche Bestimmungen für den Bau erfüllt werden müssen. Denn „einfach so“ Bauen ist in Deutschland nicht erlaubt.

Brauche ich für meine Garage eine Genehmigung?

Ob für eine Garage eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der Landesbauordnung (LBO) im jeweiligen Bundesland ab. Vielerorts reicht abhängig vom Volumen des Bauvorhabens auch eine sogenannte Bauanzeige (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) oder es ist überhaupt keine Genehmigung einzuholen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich beispielsweise um eine gemauerte Anbaugarage oder eine freistehende Fertiggarage handelt. Die Bauordnung schreibt vielmehr vor, wie groß eine Garage maximal sein darf, wie viel Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss und welche Höhe erlaubt ist. In einigen Bundesländern ist sogar eine Mindestbreite oder der Mindestabstand zur Straße vorgeschrieben.

Die Bundesländer lassen sich bezüglich der Baugenehmigungspflicht in drei Gruppen aufteilen. Beachten Sie jedoch, dass es durch unterschiedliche Bebauungspläne und lokale Vorschriften schon von Gemeinde zu Gemeinde zu Abweichungen kommen kann:

Immer erforderlich ist die Baugenehmigung in NRW, Niedersachsen, Bayern, Bremen, Hamburg und dem Saarland. Hier muss in jedem Fall ein amtlicher Bauantrag gestellt werden, wofür neben der Baubezeichnung und der Baubeschreibung die Flurkarte benötigt wird.

Genehmigunspflichtige Bundesländern im Überblick
  • Bayern
  • Bremen
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland

In den übrigen Bundesländern, nämlich Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Hessen, Berlin und Brandenburg kann der Bau einer Garage unter bestimmten Auflagen genehmigungsfrei sein, allerdings unterscheiden diese Bestimmungen sich wiederrum pro Bundesland. So darf beispielsweise in Hessen bis zu einer Raumgröße von 40 Kubikmetern ohne Genehmigung bebaut werden, in Berlin dagegen bis zu 30 Quadratmeter Grundfläche.

Ist bereits eine Garage auf dem jeweiligen Grundstück vorhanden, so muss auch hier in der Regel ein Bauantrag für jede weitere Garage gestellt werden, auch wenn sie ansonsten die Auflagen für eine genehmigungsfreie Aufstellung erfüllt. Die genauen Bestimmungen Ihres Bundeslandes finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung, die lokalen Vorschriften sind im Bebauungsplan der Gemeinde festgelegt. Ihr örtliches Bauamt gibt Ihnen hierzu rechtsverbindlich Auskunft.

Wenn also der Bau einer Garage in Ihrem Bundesland genehmigungsfrei ist bzw. Sie die Auflagen für den genehmigungsfreien Bau erfüllen, bedeutet das allerdings lediglich, dass Sie keinen Bauantrag bzw. keine Bauanzeige stellen müssen. Dennoch müssen Sie sich an die Landesbauordnung halten, in welcher etwa die Grenzbebauung oder die maximale Grundfläche vorgeschrieben ist. Unabhängig davon muss geklärt werden, ob es für den Ort, an dem die Garage aufgestellt werden soll, einen Bebauungsplan gibt. Aus diesem könnten besondere Auflagen hervorgehen, beispielsweise was die Farbe der Garage oder die Form des Garagendaches angeht. Wesentliche Unterschiede können auch vorhanden sein, wenn die Garage nicht im Innenbereich, sondern außerhalb eines erschlossenen Wohngebiets im Außenbereich errichtet werden soll. Selbst die private, gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung kann im Genehmigungsverfahren eine Rolle spielen.

Überblick genehmigunsfreier Bundesländer unter bestimmten Auflagen
  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Schleswig-Holstein
  • Mecklenburg-Vorpommern

Nicht erforderlich ist eine Baugenehmigung für viele Garagen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, sofern alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ab einer gewissen Größe oder in speziellen Lagen (z. B. im Außenbereich)besteht auch hier eine Genehmigungspflicht.

Überblick genehmigungsfreier Bundesländer
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Wir weisen darauf hin, dass diese allgemeinen Informationen keine Rechtsberatung darstellen. Alle Angaben sind ohne Gewähr und ohne Garantie auf Aktualität. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Baubehörde.

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